Frankfurter Tabelle im Überblick


Die Frankfurter Tabelle hilft euch dabei, nach Mängeln im Urlaub eine angemessene Entschädigungshöhe zu finden. Sie dient als Richtlinie und kann nach eurer Rückkehr zur Orientierung für euer Beschwerdeschreiben an den Reiseveranstalter genutzt werden. Alle Reisemängel im Überblick.

Enttäuschung im Urlaub: Wie vorgehen?

Ihr habt euch riesig auf den wohl verdienten Urlaub gefreut und dann das – ein Zimmer ohne Meerblick wie vereinbart, schlechtes Essen, eine defekte Klimaanlage oder Baulärm im Hotel vermiesen euch schon nach kurzer Zeit die Stimmung. Oder durch eine heftige Flugverspätung habt ihr einen wichtigen Programmpunkt verpasst. Das macht natürlich erstmal schlechte Laune!

Mit der Frankfurter Tabelle den Entschädigungsanspruch errechnen

Doch habt ihr eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Wenn die Bitte um Abhilfe des Problems vor Ort nichts bringt, könnt ihr im Nachhinein zumindest eine Entschädigung für die Unannehmlichkeiten herausschlagen. Um euch eine Richtlinie zu geben, welche Höhe für diese Entschädigung angebracht ist und welche ihr beim Reiseveranstalter fordern könnt, gibt es ein praktisches System: Die Frankfurter Tabelle.

Was ist die Frankfurter Tabelle?

Die Frankfurter Tabelle ist eine Liste für mögliche Reisemängel, die einen Überblick über entsprechende Entschädigung in Prozent gibt. Bereits in den 1980er Jahren wurde die Frankfurter Tabelle durch die 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt entwickelt. Trotz dieses gerichtlich festgelegten Ursprungs dient die Frankfurter Liste aber nur als Richtlinie für Preisminderungen durch Reiseveranstalter, wenn die Gäste im Urlaub eine Beeinträchtigung erfahren haben; sie ist also für Reiseunternehmen nicht bindend.

Wie kann ich die Tabelle anwenden?

Wenn ihr von einem der in der Frankfurter Tabelle genannten Mängel oder sogar mehreren Einschränkungen im Urlaub betroffen seid, habt ihr die Möglichkeit, euch bei eurem Reiseleiter oder Reiseveranstalter zu beschweren. Je früher die Probleme genannt werden, desto besser. Falls die Beschwerde schon während des Urlaubs möglich ist – beispielsweise, weil die Reiseleitung gleichzeitig für die Buchung verantwortlich ist – solltet ihr höflich um Abhilfe des Problems oder Beseitigung des Mangels bitten. Wird dem nicht nachgekommen, bleibt nach der Rückkehr aus dem Urlaub noch die Option einer schriftlichen Beschwerde.

Darin könnt ihr festhalten, welche Mängel im Urlaub vorlagen und dass nichts zur Behebung unternommen wurde bzw. vielleicht auch nicht durch die Reiseleitung unternommen werden konnte (wenn beispielsweise ein Sauberkeitsproblem im Hotel vorlag). Außerdem solltet ihr um eine entsprechende Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten. Die Frankfurter Tabelle kommt euch dabei gerade recht: Sie dient nämlich als Orientierung, welche Rabatthöhe im jeweiligen Fall angebracht sein kann.

Die Frankfurter Tabelle gliedert sich der Übersicht halber in vier verschiedene Bereiche: Die Unterkunft, die Verpflegung, den Transport und Sonstiges. Dabei greift sie unterschiedliche Reisemängel auf, die je nach Schweregrad und Rahmenbedingungen verschieden hohe Rabatte rechtfertigen können.

Entspricht das Hotelzimmer den Erwartungen?

Frankfurter Tabelle für die Unterkunft

Seid ihr von eurer Unterkunft enttäuscht, kann das viele Gründe haben. Einige rechtfertigen eine Entschädigung – vor allem verschmutzte Zimmer oder Lärm am Tage oder in der Nacht. Schaut in die Frankfurter Tabelle, bei welchen Mängeln im Hotel oder Zimmer auf dem Kreuzfahrtschiff welche Rabatthöhen angebracht sind.

Abweichung vom gebuchten Objekt (zum Beispiel ein ganz anderes Hotel) 0 bis 25 Prozent Entschädigung
Abweichende Lage des Hotels (zum Beispiel weitere Entfernung von Stadtzentrum oder Strand als angegeben) 5 bis 15 Prozent Entschädigung je nach Entfernung
Abweichende Unterbringungsart (zum Beispiel ein Hotel statt ein Ferienhaus oder eine Etage im Erdgeschoss statt wie vereinbart in den oberen Etagen mit Aussicht) 5 bis 10 Prozent Entschädigung
Abweichende Art der Zimmer (zum Beispiel ein Doppelzimmer statt ein Einzelzimmer) 20 bis 30 Prozent Entschädigung
Mängel in der Ausstattung des Zimmers (zum Beispiel eine fehlende Klimaanlage trotz Vereinbarung) 5 bis 50 Prozent Entschädigung
Ausfall von Toilette, Dusche und Co. 5 bis 20 Prozent Entschädigung
Fehlender oder mangelhafter Service in der Unterkunft 5 bis 25 Prozent Entschädigung
Sonstige Beeinträchtigungen und Störungen (zum Beispiel durch Lärm) 5 bis 40 Prozent Entschädigung
Fehlende, vorab zugesagte Kureinrichtungen wie Thermalbäder 20 bis 40 Prozent Entschädigung, die von der Art des Urlaubs abhängen („Kururlaub“ oder etwa nur „Wellnessurlaub“?)

Abweichende Art der Zimmer

Ihr erhaltet ein Doppelzimmer statt eines Einzelzimmers und müsst das mit anderen Personen aus eurer Buchungsgruppe teilen? Dann sind 20 Prozent Entschädigung die Empfehlung der Frankfurter Tabelle. Bei einem Dreibett- statt Doppelzimmer werden 20 bis 25 Prozent empfohlen, bei einem Vierbett- statt Doppelzimmer sind es 20 bis 30 Prozent. Wenn ihr mit Fremden in ein Zimmer kommt, ist eure Rabattchance deutlich höher, als wenn es sich um Freunde und mitgebuchte Personen handelt.

Reisemängel bei der Ausstattung des Zimmers

Ist das Zimmer zu klein oder fehlt der Balkon, könnt ihr zwischen 5 bis 10 Prozent Nachlass verlangen – Zweites richtet sich auch nach der Jahreszeit. Wurde euch ein Meerblick versprochen und er fehlt, sind ebenfalls 5 bis 10 Prozent Entschädigung angeraten. Fehlen ein Bad oder ein WC bzw. könnt ihr dieses entgegen der Vereinbarung nur mit fremden Reisenden gemeinschaftlich nutzen, sind zwischen 15 und 25 Prozent Nachlass drin. Fehlt die Dusche, empfiehlt die Tabelle, 10 Prozent Entschädigung zu fordern.

Außerdem gibt es Nachlässe bei

  • einem fehlenden Radio oder TV-Gerät: 5 Prozent
  • einer zu geringen Möbelausstattung im Zimmer: zwischen 5 und 15 Prozent
  • einer fehlenden Klimaanlage, je nach Zusage und Jahreszeit: zwischen 10 und 20 Prozent

Sind echte Schäden wie Risse in den Wänden, Feuchtigkeit oder Schimmel vorhanden oder entdeckt ihr sogar krabbelndes Ungeziefer im Zimmer, könnt ihr je nach Mangel zwischen 10 und 50 Prozent Entschädigung vom Reiseveranstalter fordern.

Schlaflose Nacht im Hotelzimmer

Ausfall von Versorgungseinrichtungen

Wenn die Toilette oder das Warmwasser im Bad ausfällt, ist das im Urlaub besonders ärgerlich. Die Frankfurter Tabelle empfiehlt hier einen Nachlass von jeweils 15 Prozent. Fällt die Klimaanlage aus, richtet sich der Rabatt nach der Jahreszeit und bewegt sich ebenso wie der jahresunabhängige Strom- oder Gasausfall zwischen 10 und 20 Prozent. Läuft gar kein Wasser, sind 10 Prozent Rabatt okay. Und abhängig vom Stockwerk könnt ihr beim Ausfall des Fahrstuhls zwischen 5 und 10 Prozent Entschädigung verlangen.

Servicemängel in der Unterkunft

Wenn der Service im Hotel komplett fehlt, dürft ihr ein Viertel des Reisepreises als Entschädigung zurückverlangen. Wird „nur“ schlecht gereinigt, sind es 10 bis 20 Prozent. Wird eure Bettwäsche oder euer Handtuch trotz Verschmutzung regelmäßig nicht gewechselt, könnt ihr zwischen 5 und 10 Prozent veranschlagen.

Sonstige Beeinträchtigungen

Lärm und Gestank können den Urlaub ganz schön vermiesen! Die Frankfurter Tabelle empfiehlt: Bei Lärm am Tage sind zwischen 5 und 25, in der Nacht sogar bis zu 40 Prozent Nachlass drin. Schlechte Gerüche können unterdessen zu Entschädigungen von 5 bis 15 Prozent führen.

Frankfurter Tabelle für die Verpflegung

Ihr habt All Inclusive gebucht, aber nichts zu essen bekommen – oder die Qualität der Speisen ließ zu wünschen übrig? Dann orientiert euch an dieser Tabelle für die Verpflegung.

Kein Essen bekommen 50 Prozent Entschädigung
Mängel am Essen 5 bis 30 Prozent Entschädigung
Servicemängel 5 bis 15 Prozent Entschädigung
Fehlende Klimaanlage im Speisesaal (trotz Zusage) 5 bis 10 Prozent Entschädigung

Reisemängel beim Essen im Hotel

Wenn das Essen nicht schmeckt, ist das für viele Urlauber eine Katastrophe. Findet ihr den Speiseplan eintönig, weil es immer dasselbe gibt, könnt ihr vom Reiseveranstalter immerhin 5 Prozent Entschädigung fordern. Bei nicht genügend vorhandenen, warmen Speisen sind es sogar 10 Prozent. Wenn ihr verdorbene oder aus anderen Gründen ungenießbare Speisen vorgesetzt bekommt, könnt ihr 20 bis 30 Prozent Entschädigung verlangen.

Servicemängel

Selbstbedienung statt Kellner oder verschmutztes Geschirr erlauben euch, um eine Kürzung der Rechnung zwischen 10 und 15 Prozent beim Reiseveranstalter zu bitten. Sehr lange Wartezeiten am Buffet oder Essen in Schichten können 5 bis 10 Prozent Nachlass bedingen, ebenso verhält es sich etwa mit verschmutzten Tischen, an denen ihr nicht essen wollt.

Lange Wartezeiten am Hotelbuffet
Lange Wartezeiten am Hotelbuffet

Frankfurter Tabelle für den Transport

Schon der Transport zu eurem Traumziel birgt aber mögliche Fallen und das Risiko von Mängeln. Schaut in die Frankfurter Tabelle rund um den Transport, wenn beispielsweise der Service an Bord schlecht war oder ihr auf ein anderes Transportmittel als vereinbart zurückgreifen musstet.

Zeitlich verschobener Abflug (mehr als vier Stunden Verspätung oder Änderung) 5 Prozent des anteiligen Reisepreises für einen Tag (pro Stunde ab vier Stunden)
Ausstattungsmängel im Transportmittel (Flugzeug, Bahn, etc.) 5 bis 15 Prozent Entschädigung
Servicemängel 5 Prozent Entschädigung
Auswechslung des Transportmittels / Verzögerung dadurch der auf die Transportverzögerung entfallende, anteilige Reisepreis
Transfer vom Flugplatz oder Bahnhof zur Unterkunft entfallen Kosten des Ersatztransportmittels werden ersetzt

Ausstattungsmängel im Transportmittel

Fliegt oder fahrt ihr letztlich in einer niedrigeren Klasse als gebucht, könnt ihr 10 bis 15 Prozent Entschädigung ansetzen. Weicht die Ausstattung einfach grob vom gewohnten Standard ab, sind es immerhin noch 5 bis 10 Prozent.

Servicemängel

Wenn die Verpflegung oder eine gängige Unterhaltungsart im Flugzeug durch Radio- oder Filmprogramme fehlt, könnt ihr jeweils 5 Prozent Entschädigung fordern.

Frankfurter Tabelle für Sonstiges

Natürlich gibt es unabhängig vom Hotelzimmer, der Verpflegung und dem Transport noch weitere Dinge, die eure Urlaubsstimmung ganz schön trüben könnten. Schaut in die Frankfurter Tabelle für Sonstiges und prüft, ob euer erlebtes Manko im Urlaub mit dabei ist.

Fehlender oder verschmutzter und dadurch nicht nutzbarer Swimmingpool im Hotel (trotz Zusage) 10 bis 20 Prozent Entschädigung
Fehlendes Hallenbad (trotz Zusage) 10 bis 20 Prozent Entschädigung
Fehlende Sauna (trotz Zusage) 5 Prozent Entschädigung
Fehlende Minigolfanlage (trotz Zusage) 3 bis 5 Prozent Entschädigung
Fehlender Tennisplatz, fehlende Reitmöglichkeit, Segelschule, Tauchschule, Surfschule oder Kinderbetreuung (trotz Zusage) Je 5 bis 10 Prozent Entschädigung
Unmöglichkeit des Schwimmens im Meer 10 bis 20 Prozent Entschädigung je nach Ausweichmöglichkeit
Verschmutzter Strand 10 bis 20 Prozent Entschädigung
Fehlende Liegen am Strand und/oder Sonnenschirme (trotz Zusage) 5 bis 10 Prozent Entschädigung
Fehlende Strandbar oder fehlendes Snackbistro (trotz Zusage) keine Entschädigung bis 5 Prozent Entschädigung je nach Ausweichmöglichkeit
Fehlender FKK-Strand (trotz Zusage) 10 bis 20 Prozent Entschädigung
Fehlender Supermarkt oder fehlendes Restaurant (trotz Zusage) keine Entschädigung bis 20 Prozent Entschädigung
Fehlende Einrichtungen zur Unterhaltung (zum Beispiel Kinos und Nachtclubs oder Animateure, trotz Zusage) 5 bis 15 Prozent Entschädigung
Fehlende Boutique, fehlender Shop oder fehlende Ladenstraße keine Entschädigung bis 5 Prozent Entschädigung je nach Ausweichmöglichkeit
Ausfall von Ausflügen an Land (auf Kreuzfahrtschiffen) 20 bis 30 Prozent des anteiligen Reisepreises pro Tag des Landausflugs
Fehlende Reiseleistung keine Entschädigung bis 30 Prozent Entschädigung
Zeitverlust für den Reisenden durch notwendigen Umzug in andere Unterkunft anteiliger Reisepreis für einen halben bis einen Tag

Fehlendes Hallenbad

Wenn das Hallenbad trotz Zusage im Hotel fehlt, spielt eine Rolle, ob ein Swimmingpool im Außenbereich vorhanden ist. Wenn ja, könnt ihr 10 Prozent Entschädigung verlangen. Wenn nicht, sind es sogar 20 Prozent, die ihr aufführen könnt.

So gepflegt sind nicht alle Poolanlagen in Hotels

Fehlender Supermarkt oder fehlendes Restaurant

Wurde euch ein Supermarkt oder ein Restaurant zum Beispiel an Bord eines Schiffes zugesagt und es fehlt, sind manchmal Entschädigungen drin. Keine bis 5 Prozent gibt es, wenn alternativ (genügend) Hotelverpflegung zur Verfügung steht. Müsst ihr euch trotzdem um die Verpflegung selbst kümmern, beträgt die empfohlene Entschädigung laut Frankfurter Tabelle zwischen 10 und 20 Prozent.

Fehlende Reiseleistung

Gibt es Probleme bei der Organisation, könnt ihr manchmal keinen Nachlass verlangen; manchmal aber immerhin 5 Prozent. Bei Besichtigungsreisen sind es 10 bis 20 Prozent, bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Ausrichtung sogar 20 bis 30 Prozent, sofern die jeweilige Leistung vorab zugesagt wurde und elementarer Bestandteil des Urlaubs ist.

Ohne Reiseleitung im Urlaub unterwegs

Zeitverlust für den Reisenden durch Zimmerwechsel

Müsst ihr das Hotelzimmer räumen, könnt ihr einen anteiligen Reisepreis für einen halben oder sogar einen ganzen Tag verlangen. Ersteres ist der Fall, wenn ihr im selben Hotel umziehen müsst. Zweites, wenn ihr dieses sogar verlassen und gegen ein anderes eintauschen müsst.

Tipps und Infos rund um die Frankfurter Tabelle

Leider sind die angegebenen Prozentzahlen für die Entschädigung gemäß der Frankfurter Tabelle nur Richtlinien – es obliegt dem Reiseveranstalter, wie er jeweils mit Beschwerden und damit verbundenen Nachlässen umgeht. Auch könnt ihr nicht einfach die Beträge addieren, wenn mehrere Mängel zutreffen. Allerdings erhöht sich der Minderungsbetrag insgesamt natürlich, wenn euch verschiedene Aspekte den Urlaub kaputtgemacht haben.

Was muss ich noch wissen?

Der Tabelle haftet wie so oft „Kleingedrucktes“ an, das besagt, dass keine geringfügigen Beeinträchtigungen im Urlaub von den Nachlässen betroffen sind. Auch richtet sich der Prozentsatz nicht nach dem natürlichen Empfinden des Reisenden, sondern nach der tatsächlichen Belästigung. So empfinden manche Menschen vielleicht ein schmutziges Zimmer als gravierendes Problem, während andere darüber hinwegsehen können – und sich eher über die fehlende Diskothek auf dem Kreuzfahrtschiff ärgern. Auch wird nicht nach Geschlecht oder Alter unterschieden, wenn es um die Festlegung von Rabatten geht.

Worauf beziehen sich die Prozentsätze?

Die empfohlenen Prozente für die Entschädigung beziehen sich auf den gesamten Reisepreis, der die Unterkunfts-, Verpflegungs- und Transportkosten umfasst. Nicht berücksichtigt werden individuell von euch gewünschte Zusatzleistungen gegen Aufpreis sowie von euch abgeschlossene Versicherungen für die Reise , wie eine für den Reiserücktritt.

Gut zu wissen: Wenn gewisse Reisemängel nur für einen bestimmten Zeitraum des Urlaubs auftreten, wird der Reisepreis für diesen Zeitraum anteilig ermittelt und die Prozente von diesem Betrag abgezogen. So könnt ihr selbst dann, wenn euch der Lärm „nur“ zwei Nächte vom wohl verdienten Schlaf abgehalten habt, eine Entschädigung fordern.

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14 Kommentare zum Thema
  1. Gerald Eggert

    Wie verhalte ich mich, wenn der Kunde im Vorfeld über die Baumassnahmen am Ferienobjekt informiert war und im Nachhinein nun reklamiert?

    1. ab in den urlaub Magazin Redaktion

      Hallo Gerald,

      eine rechtliche Beratung können wir dir an dieser Stelle leider nicht bieten.

      Viele Grüße
      die ab in den urlaub Magazin Redaktion

  2. Werner Bläser

    Mein Koffer ist beim Flug von Ffm nach Las Palmas nicht angekommen. Er wurde erst am 3. Reisetag abends nachgeliefert an einem anderen Urlaubsort der Schiffsreise. Es fehlten u.a. meine Medikamente. Ich musste Notarzt(Schiffsarzt).Welchen Reisemangel (Prozenzsatz) kann ich geltend machen?

  3. Hilla Meißner-Hand

    Sehr gut!

  4. Hoeveken

    Wir haben täglich fehlendes Wasser im Bad für mehrere Stunden, d.h. Toilettenspülung, Dusche, Waschbecken etc. funktionieren nicht. Die Hotelleitung weiß Bescheid, man zeigt sich bemüht. Unser Ausflugsprogramm steht und fällt mit den Waschmöglichkeiten, wir sehen es als deutlichen Mangel an, da es täglich vorkommt. Liegen wir da richtig und was können wir tun?

  5. Sylvia

    Kurze Frage, Ihr schreibt die Entschädigung bezieht sich auf den Gesamtreisepreis. Zählen hier auch die Zuschläge für den Abflughafen dazu?

    1. ab in den urlaub Magazin Redaktion

      Hallo Sylvia,

      für den Abflughafen bzw. den zeitlich verschobenen Abflug gilt folgende Entschädigung: 5 Prozent des anteiligen Reisepreises für einen Tag (pro Stunde ab vier Stunden).

      Beste Grüße
      Die ab in den urlaub Magazin Redaktion

  6. Simone Karnutsch

    Guten Tag.
    Auch ich habe einiges zu reklamieren.
    Wo bekomme ich eine Vorlage.
    Ich möchte mindestens einen Teil des Geldes zurück

    1. ab in den urlaub Magazin Redaktion

      Hallo liebe Simone,

      wende dich für diesen konkreten Fall doch bitte einfach unsere Servicemitarbeiter. Du kannst sie unter der Urlaubshotline 0341 65050 52180 (9-22 Uhr) kontaktieren.

      Beste Grüße
      Die ab in den urlaub Magazin Redaktion

  7. Michaela Haciok

    Hallo, wieviel Prozent Abzug stehen mir zu, wenn die an unserer Terrasse angrenzende Grünanlage vom Vermieter nicht gepflegt wurde und dadurch das stachlige Klettgras “mat sandbur” bzw. dessen Knospen von morgens bis abends in den Pfoten / im Fell und an den Schnauzen unserer Hunde hing sowie an unseren Füßen und an der Kleidung / Handtücher die am Wäscheständer hingen, so dass die Knospen bis ins Bett gelangten und wir alle sozusagen pausenlos Schmerzen in Kauf nehmen mussten; wir waren nach wenigen Tagen total agro und die Entspannung hielt sich in Grenzen.
    Danke Gruß Michaela

  8. S. Ben Abid

    Hallo,
    wir haben ein dringendes Problem. Wir sind gerade in Tunesien im Urlaub. Die ersten 4 Nächte war es ziemlich kalt und wir haben daher die Heizung angeschaltet – was wie sich heraus gestellt hat ein großer Fehler war. Wir wurden alle ziemlich krank davon! Sehr starker Husten, Fieber, Atemnot…
    Was kann man hier tun? Gibt es Möglichkeiten nachzuweisen, dass die Heizung /Klimaanlage die Erkrankung verursacht hat? Gibt es hierfür Möglichkeiten der Reisepreisminderung? An Urlaub ist nicht zu denken, wir müssen alle 3 Antibiotika nehmen und sind total krank und erschöpft und eigentlich
    nur im Zimmer…
    Ich hoffe auf eine schnelle Rückmeldung, damit wir ggf noch entsprechende Schritte einleiten können.
    Vielen herzlichen Dank schon im Voraus.

    1. ab in den urlaub magazin Redaktion

      Lieber Reisefreund,

      zuerst natürlich einmal unser Wunsch nach einer guten Besserung für dich und die Familie. Am besten setzt du dich mit Fragen zu einer möglichen Reisepreisminderung mit deinem Reiseveranstalter direkt in Verbindung.

      Beste Grüße
      Die ab in den urlaub magazin Redaktion

  9. E. Domogalla

    Bei uns stand in der Beschreibung das wir morgens, mittags und abends Buffet haben aber leider hatten wir nur morgens Buffet gehabt und sonst all kart.
    So wollten wir das nicht haben und hätten das hotel nicht genommen…
    Wieviel % bekommen wir da für.
    E. Domogalla

    1. ab in den urlaub magazin Redaktion

      Liebe Elona,

      wir haben für dich einen ähnlichen Fall recherchiert. Hier wurde statt À la carte Restaurant ein Buffet angeboten. Dies führte zu einer Rückerstattung von 5% des Reisepreises (AG Bad Homburg, Az: 2 C 2154/03, ADAJUR-Dok. Nr. 57718). Wie genau sich das in eurem konkreten Fall verhält, erfahrt ihr bitte direkt bei eurem Reiseveranstalter.

      Beste Grüße
      Die ab in den urlaub magazin Redaktion