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Ferienhäuser & -wohnungen

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  • Haustiere

    Sie können direkt bei der Suche Ihren Wunsch zur Mitnahme eines Haustieres eingeben. In vielen unserer Ferienhäuser und Ferienwohnungen ist ein Haustier, z.B. Hund oder Katze, erlaubt. Ihr Haustier muss bei der Buchung mit einem Hinweis auf Art und Größe angemeldet werden. Die Erlaubnis gilt für ein Tier. Ausnahmen sind in der Objektbeschreibung hinterlegt. Teilweise gibt es deutliche Einschränkungen (z.B. Aufenthalt im Zwinger).

    Wichtiger Hinweis: In vielen Ferienanlagen sind Poolbereich und Grünflächen für Hunde nicht erlaubt. Das Gleiche gilt für Restaurants und andere Gesellschaftsbereiche. Es besteht eine Pflicht zum Anleinen von Hunden. Bitte beachten Sie, dass der EU-Heimtierausweis mit eingetragener Tollwutimpfung in allen Ländern vorgeschrieben ist. Die Tiere müssen durch Mikrochip identifizierbar sein. Für bestimmte Hunderassen, meist sogenannte Kampfhunde, gelten in vielen Ländern strenge Vorschriften, z. T. ist die Mitnahme generell verboten

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Diese Einwilligung kann ich jederzeit per E-Mail an abmeldung@ab-in-den-urlaub.ch widerrufen. Ein Link zum Widerruf findet sich zudem am Ende jeder per E-Mail übermittelten Produktinformation. Der Widerruf betrifft nur zukünftige Verarbeitungen und lässt die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis dahin unberührt. Weitere Informationen zur Verarbeitung deiner Daten findest du in unserer Datenschutzinformation unter dem Punkt Newsletter.